Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese AGB
gelten für alle Mitgliedsverträge zwischen der Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH
und den Mitgliedern.

 

2.
Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft ist die Voraussetzung für die Nutzung
der Einrichtung während der offiziellen Öffnungszeiten, welche im Studio
aushängen. Das Mitglied ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen gegen
Zahlung des vereinbarten Entgeltes zu nutzen.

(2) Mitglied werden können Personen nach Vollendung des 15. Lebensjahres.
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können nur mit Einwilligung
des Erziehungsberechtigten eine Mitgliedschaft abschließen. Allen Mitgliedern
ist das Trainieren auch ohne Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet.

(3) Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für Schäden
aufgrund des Missbrauchs des Codes, soweit das Mitglied den Missbrauch
vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Die Nutzung des Fitnessstudios von Personen ohne Vertrag
oder Tageskarte, die mit eingelassen werden,
werden dem Mitglied
in Höhe von 50€ pro Nutzung in Rechnung gestellt.

(4) Das Mitglied ist verpflichtet, die Änderung
vertragsrelevanter Daten wie Name, Anschrift, Bankverbindung,
Mobiltelefonnummer etc. unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kosten, welche
dem Studio dadurch entstehen, dass die Änderung der Daten nicht unverzüglich
mitgeteilt wurde, hat das Mitglied zu tragen.

 

3. Nutzung der Einrichtung

(1) Der Zugang zum Studio erfordert einen Code, den das
Mitglied erhält.

(2) Das Mitglied verpflichtet sich bei Nutzung des Studios
die jeweils geltende Hausordnung einzuhalten. Die Gesellschafter bzw. das Personal
ist befugt, die Einhaltung der Hausordnung zu überwachen und zur
Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebs, der Ordnung und Sicherheit im
Einzelfall dem Mitglied Weisungen zu erteilen.

(3) Im Studio stehen dem Mitglied Spinde zur Verfügung. Das
Mitglied ist berechtigt, diese Spinde kostenfrei während der Trainingszeit zu
nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt. Das
Studio ist berechtigt, vertragswidrig genutzte Spinde zu öffnen und die
Gegenstände auszuräumen.

(4) Sofern den Mitgliedern spezielle Parkplätze zur Verfügung
stehen, ist das Mitglied berechtigt, diese nur während der Trainingszeit im
Studio zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung ist dem Mitglied untersagt.
Das Studio ist berechtigt, das Fahrzeug bei vertragswidriger Nutzung
kostenpflichtig abschleppen zu lassen.

(5) Die Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern
und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise
zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen An-spruch auf Beitragsrückvergütung.

(6) Im Studio herrscht striktes Rauch- und Alkoholverbot.

 

4. Mitgliedsbeiträge

(1) Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge werden monatlich im
Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat zur Zahlung fällig und
vom Konto des Mitglieds eingezogen. Ein ggf. anfallender Teilbeitrag wird zum
Vertragsbeginn fällig.

(2) Das Mitglied trägt dafür Sorge, dass das bei der
Anmeldung angegebene Konto zum Zeitpunkt der Buchung die erforderliche Deckung
aufweist. Kosten für etwaige Rückbuchungen sind vom Mitglied zu tragen.

(3) Sollten Mitgliedsbeiträge drei Monate wiederholt nicht
abgebucht werden können, erfolgt seitens der Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH
eine außerordentliche sofortige Kündigung der Mitgliedschaft. Unbefugte Nutzung
des Studios im Nachgang der Kündigung durch das ehemalige Mitglied ist
untersagt und kann zur Anzeige gebracht werden. Der Verstoß wird zudem in Höhe
von 350 € seitens der Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH dem ehemaligen Mitglied
in Rechnung gestellt.

(4) Zusätzliche Produkte und Leistungen des Studios, die
nicht von der Mitgliedschaft umfasst sind, können nur gegen Zahlung des
entsprechenden Entgelts in Anspruch genommen werden.

 

5. Dauer der Mitgliedschaft und Kündigung; Stilllegung

(1) Die Mitgliedschaft hat zunächst eine gewünschte Laufzeit.
Der Vertrag verlängert sich automatisch um die Selbige, wenn er nicht vom
Mitglied oder der Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist von 6 Wochen zum jeweiligen Beendigungszeitraum gekündigt wird.
Die Kündigung des Mitglieds ist gegenüber dem Studio in Textform zu erklären.

(2) Während der Vertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.
Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

(3) Das Mitglied kann den Vertrag mit einer Frist von 6
Wochen zum Monatsende kündigen, wenn es seinen Hauptwohnsitz in eine andere
Stadt/ Gemeinde verlegt, welcher mehr als 30 Kilometer (Luftlinie) vom
Studio-Standort entfernt ist.

Das Mitglied ist verpflichtet, den Wechsel des
Hauptwohnsitzes durch Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen
Stadt/Gemeinde nachzuweisen.

(4) Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit,
Schwangerschaft, Bundeswehr und vergleichbaren Verhinderungsgründen ausgesetzt
werden. Der Zeitraum ist im Voraus zu bestimmen. Eine Aussetzung ist bei einer
ständigen Abwesenheit von mehr als acht Wochen möglich. Während der
Aussetzungszeit hat das Mitglied keinen Anspruch auf Nutzung des Studios. In
dieser Zeit ruht auch die Zahlungspflicht des Mitglieds. Die Mitgliedschaft
verlängert sich automatisch um die Aussetzungszeit. Im Falle einer Aussetzung
der Mitgliedschaft wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 EUR erhoben.
Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist
verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeit.

(5) Sollte mit einem Mitglied bei Beginn der Vertragslaufzeit vereinbart
werden, dass das Mitglied das Studio für einen gewissen Zeitraum unentgeltlich
nutzen darf, so verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um diesen
Zeitraum. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte
Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer des vorgenannten Zeitraums.

(6) Die Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH behält sich eine
außerordentliche sofortige Kündigung bei Nichteinhaltung der vertraglichen Vereinbarungen
bzw. ordnungswidrigem Verhalten vor.

 

6. Haftung

Die Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH haftet grundsätzlich
nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen
Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung gegen
Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung von der Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH, deren
gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten
sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst
ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen
darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH
zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich, die fortlaufende Bereitstellung
der Einrichtung. Dem Mitglied wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände
mit in ein Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH Studio zu bringen; von Seiten der Bunker
Berlin Fitnessstudio GmbH werden keinerlei Bewachung- oder Sorgfaltspflichten
für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld-
oder Wertgegenständen in einem durch die Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH zur
Verfügung gestellten Spint begründet keinerlei Pflicht von Bunker Berlin
Fitnessstudio GmbH in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände.

 

7. Datenschutz

Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH erhebt, speichert,
verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds selbst oder durch
weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies der Zweckbestimmung des
Vertragsverhältnisses dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich
ist. In anonymisierter Form werden diese Daten zur Optimierung der
Trainingsbedingung verwendet. Das Studio überwacht Teile mit Videokameras und
speichert einzelfallbezogen die Aufnahmen, soweit und solange dies im
Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von Straftaten
erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die erforderliche Stelle
werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die einschlägigen Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes werden eingehalten.

 

8. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen dieser AGB sind mit Wirkung für die Zukunft
jederzeit möglich. Sie werden wirksam, wenn Bunker Berlin Fitnessstudio GmbH
das Mitglied auf die Änderungen hinweist und dem Mitglied Gelegenheit geben
wird, den Änderungen innerhalt einer Frist von vier Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung zu widersprechen. Widerspricht das Mitglied, ist die GbR
berechtigt, den Mitgliedsvertrag zum jeweiligen Monatsende zu kündigen.

(2) Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Bunker Berlin
Fitnessstudio GmbH aufrechnen.